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Internet Wissen - Fachbegriffe erklärt:

Wußten Sie schon?

Mittlerweile ist es schon gang und gebe, dass man auf jeder Party von unzähligen Digitalkameras abgelichtet wird. Oft erscheinen diese Fotos auch gleich danach im Internet.

"Ist das zulässig?"

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten:

Z.B. darf man das Foto auf jeden Fall ablichten, wenn man eine mündliche Zusage, der abgelichteten Person bekommt. Bei Pressefotografen (die auch als solche erkenntlich sind) bedarf es nur ein Lächeln der abgelichteten Person in die Kamera, um ein Einverständnis zu geben. Grundsätzlich benötigt man nicht die Erlaubnis der Personen, wenn diese von niemandem zugeordnet werden können. Auch wenn die Personen nur ein Nebenobjekt des eigentlichen Motivs (z.B. eines Schiffes) sind, benötigt man dafür keine Genehmigung.

Auf der sichersten Seite ist man aber, wenn man sich grundsätzlich die Genehmigung immer schriftlich von den abgelichteten Personen einholt.

Übrigens: Bilder dürfen nicht ohne weiteres einfach von anderen Webseiten kopiert und auf die eigene Website gestellt werden. Hier kann man sich gewaltige Abmahnkosten einfangen!


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